ALLGEMEINE VERTRAGS- U. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Wäscherei Thoma GmbH
Stand 07-2024
§1 Geltung der Bedingungen
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmen i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
(3) Neufassungen oder Änderungen unserer Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nach ihm zumutbarer Möglichkeit der Kenntnisnahme nicht binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht. Wir werden den Kunden bei Fristbeginn auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hinweisen.
§2 Durchführung des Vertrages
(1) Die vermieteten Wäscheteile sind mit dem Namen Chip“ oder mit dem Namen einer unserer Schwestergesellschaften bzw. der Muttergesellschaft lautenden Einnähetikett gekennzeichnet. Die An- und Ablieferung der Wäsche erfolgt in der Regel mindestens einmal wöchentlich in Rollcontainern durch Auslieferungsfahrer Parterre frei Haus.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Mietwäsche sorgfältig zu behandeln sowie ordnungsgemäß und trocken zu lagern.
(3) Die Schmutzwäsche des Kunden ist grundsätzlich fachgerecht in Rollcontainern sortiert, nach Bett-, Frottier-, Tischwäsche und Berufskleidung sowie Sonderwäsche oder nach einem in Textform vereinbarten Sortierplan beim Auslieferungsfahrer abzugeben. Sollten die Rollcontainer nicht sortenrein durch den Auftraggeber bereitgestellt werden, berechnet der Auftragsnehmer € 15,00 Sortierzuschlag pro unsortierten Container.
(4) Die zur Verfügung gestellten Transportmittel (Rollcontainer, Körbe, Wäschesäcke) dürfen nur zur Wäschelagerung zwischen den Anfahrterminen verwendet werden und
werden dem Fahrer unaufgefordert zurückgegeben. Eine Benutzung der Rollcontainer und Wäschesäcke durch den Kunden außerhalb der vertraglich vereinbarten Zwecke ist nicht zulässig. Erfolgt die Rückgabe der Rollcontainer und Körbe nicht innerhalb von 10 Tagen, wird eine Mietpauschale je Container/Korb pro Woche berechnet. Die speziell hygienisch aufbereiteten Containerhüllen werden zum Stückpreis je ausgelieferten Container berechnet.
(5) Durch den vertragsgemäßen Gebrauch unbrauchbar gewordene oder verschlissene Wäscheteile tauschen wir grundsätzlich kostenlos aus. Der Kunde haftet jedoch für übermäßige Beschmutzungen und Beschädigungen an den Wäscheteilen, die durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, sowie für deren Verlust in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes, es sei denn, er hat die Beschmutzung, Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten.
(6) Wäschedifferenzen bis zu 5% per annum im Verhältnis zur vereinbarten Erstausstattung werden von uns oder in unserem Auftrag durch Dritte mit neuer Wäsche kostenfrei ausgeglichen. Wäschedifferenzen über 5% per annum der Erstausstattungsmengen werden zum Wiederbeschaffungswert vom Kunden übernommen.
(7) Beim Einsatz farbiger Wäsche sind die evtl. auftretenden Farbtonabweichungen der einzelnen Wäschestücke kein Grund zur Reklamation. Die Ursache hierfür liegt in der unterschiedlichen Anzahl der Waschprozesse, die vom Auftragnehmer nicht zu beeinflussen und damit nicht zu verantworten sind. Seitens des Kunden sollte sichergestellt sein, dass die Lagerhaltung im Haus einen permanenten Austausch der gesamten Vertragsmenge ermöglicht und sicherstellt, damit alle Wäscheteile einer annähernd gleichen Beanspruchung ausgesetzt sind.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, die Mietwäsche ausschließlich durch uns waschen zu lassen. Er ist weder berechtigt, die Mietwäsche selbst zu waschen, noch ist er berechtigt, die Mietwäsche durch Dritte waschen zu lassen. Weiter verpflichtet sich der Kunde, für die Dauer des Vertrages mit uns keinen weiteren Lieferanten für Mietwäsche außerhalb der iTex Gruppe zu verpflichten. Verstößt der Kunde gegen vorstehende Verpflichtungen, ist er zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.
Verwendet der Kunde während des laufenden Mietwäschevertrages zusätzlich zur Mietwäsche oder anstatt der Mietwäsche eigene Wäsche, ohne dass dies mit uns im Voraus und in Textform vereinbart wäre, so gilt bezüglich dieser Wäsche vorstehendes
entsprechend. Der im Falle eines Verstoßes nach dieser Bestimmung zu zahlender Schadensersatz entspricht in diesem Fall der Umsatzminderung, die uns im Rahmen des Mietwäschevertrages durch die Verwendung kundeneigener Wäsche entsteht.
(9) Lieferscheine versenden wir grundsätzlich elektronisch. Sollte die Lieferung vom Inhalt des Lieferscheins quantitativ oder qualitativ abweichen, ist uns der Lieferschein mit entsprechender Beanstandung ohne schuldhaftes Zögern innerhalb von 2 Werktagen zurückzusenden. Ohne retournierten Lieferschein gehen wir von einer ordnungsgemäßen Belieferung des Kunden aus.
§3 Sonderfahrten
Lieferungen außerhalb der vereinbarten Liefertage, welche nicht auf das Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
§4 Restwertberechnung
Wäsche, welche wir zu einem späteren Zeitpunkt einsetzen (z.B. nach einer Inventur),
wird zum bis dahin tatsächlichen Restwert in Rechnung gestellt. Der
Abschreibungszeitraum beträgt hierbei 48 Monate. Somit schreibt sich der dann zu
berechnende Restwert um monatlich 1/48 des jeweiligen oben genannten Einsatzwertes
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab. Im Falle von Betriebsschließungen durch
gesetzliche Bestimmungen sind wir berechtigt, den Abschreibungszeitraum, um den
Zeitraum zu verlängern, in dem keine Abschreibung durch Umsatz erzielt wird.
(3) Der Dienstleister haftet nicht für Reißverschlüsse, Knöpfe sowie durch Metall entstehende Katalyse Schäden.
Die kundeneigene Wäsche muss wäschereigerecht und industriell bearbeitbar sein. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, welche durch nicht industriell bearbeitbare Wäsche entsteht.
(4) Neuwäsche ist grundsätzlich getrennt zu liefern und vor Eingang beim Dienstleister schriftlich (Mail) anzumelden.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die vertragsgegenständliche kundeneigene Wäsche ausschließlich durch uns waschen zu lassen. Er ist weder berechtigt, die vertragsgegenständliche Wäsche selbst zu waschen, noch ist er berechtigt, diese durch Dritte waschen zu lassen. Verstößt der Kunde gegen vorstehende Verpflichtungen, ist es zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.
§6 Vertragsdauer
(1) Der Vertrag ist für die Dauer von 48 Monaten geschlossen. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Mietzeit gekündigt wird.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist mit Einschreiben/Rückschein zu erklären.
(3) Sollte der Vertrag, aus welchen Gründen auch immer, vor Vertragsende vom Kunden aufgekündigt oder aufgelöst werden, gelten folgende Bedingungen:
Der Kunde erwirbt die gesamte Vertragswäsche vom Auftragnehmer im ersten Vertragsjahr zu 100% im zweiten Vertragsjahr zu 75% und ab dem dritten Vertragsjahr zu 50% des zur Zeit der Vertragsauflösung geltenden Wiederbeschaffungspreises. Ist bei Vertragsabschluss dem Kunden eine separate Restwertberechnung als Zusatz zum Vertrag ausgehändigt worden, so gilt diese vorrangig vor der Regelung im §6, Abs.3. Handelt es sich nicht um individuell für den Kunden angefertigte Wäsche, besteht unserseits keine Verkaufs- und Herausgabeverpflichtung der Wäsche.
(4) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine Veräußerung des diesem Vertrag unterliegenden Betriebs während der fest vereinbarten Vertragslaufzeit grundsätzlich nicht zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage führt und nicht zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht vor Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass dieser Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch den Übernehmer des Betriebs bis zum Ende der Vertragslaufzeit fortgeführt wird, und übernimmt insoweit die Haftung für die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Übernehmer. Sollte der Vertrag nicht fortgeführt werden, erstattet der Kunde den Schaden, welchen wir durch die Nichterfüllung des Vertrages bis zum Ende der Vertragslaufzeit erleiden, insbesondere den entgangenen Gewinn. Der Schadenersatzbetrag wird anhand des durchschnittlichen Monatsumsatzes multipliziert mit der Restvertragslaufzeit ermittelt.
(5) Bei einem Sortimentsaustausch, einer Aufstockung von Miettextilien oder einem Inventurausgleich ab 20% der vertraglich vereinbarten Mengen, verlängert sich der mit uns geschlossene Vertrag um weitere 48 Monate.
(6) Sollte der Vertrag aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, über einen Zeitraum nicht ausgeführt werden können, verlängert sich der Vertrag automatisch um diesen Zeitraum.
§7 Preise
(1) Die von uns angebotenen Preise sind bindend. Sofern keine Preise genannt sind, gelten die Listenpreise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) In den Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Preise bleiben fest vereinbart für 12 Monate ab Vertragsbeginn. Anschließend sind wir berechtigt, unsere Preise anzupassen, soweit nach dem Abschluss des Vertrages Kostenveränderungen z.B. aufgrund von Tarifabschlüssen, Material- oder Energiepreisänderungen eintreten. Die Bestimmungen des § 313 BGB bleiben unberührt.
(4) Liegt der Bearbeitungspreis einer Lieferung unter 25,00 € ohne MwSt., fällt eine entsprechende Mindermengenpauschale in Höhe von 50,00 € an. Lieferpauschalen werden immer je Anfahrt berechnet.
§8 Zahlung
(1) Berechnungsgrundlage ist die sauber gelieferte Wäsche, per Stück oder per Kilo, gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen. Dies betrifft auch die Erstlieferung/Erstausstattung unserer Mietwäsche. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort rein netto fällig und werden per Sepa-Lastschrift vom Konto des Kunden eingezogen. Die Frist für die Vorabankündigung ( Pre-Notification ) wird auf zwei Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns zu vertreten ist.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einzahlungs- und Diskontkosten trägt der Kunde. Diese Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.
(3) Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(4) Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(6) Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§9 Leistungshindernisse
(1) Im Falle höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Streiks Aussperrungen, Krieg, Pandemien, unvorhersehbaren Betriebsstörungen und sonstigen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir für deren Dauer von unserer Lieferungsverpflichtung befreit. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§10 Eigentum an der Mietwäsche
(1) Die von uns dem Kunden auf Mietbasis zur Verfügung gestellte Mietwäsche bleibt unser Eigentum. Sie darf weder veräußert, noch vermietet, verliehen, verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Bei Zugriffen Dritter auf die Mietwäsche, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Dabei wird er uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung stellen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
§11 Haftung
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Gleiches gilt in Bezug auf Vermögensschäden.
Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden.
(2) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
§12 Außerordentliches Kündigungsrecht
(1) Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete, der die Höhe von zwei monatlichen Mindestumsätzen gemäß § 7 Abs. 3 dieser Bedingungen erreicht, in Verzug, so sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten.
(2) Darüber hinaus sind wir zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die Mietwäsche in nicht nur unerheblichem Umfang unzumutbar verschmutzt oder beschädigt wird oder verloren geht und dies auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Kunden zurückzuführen ist.
(3) Sonstige Gründe, die uns zu dem fristlosen Kündigen des Vertrags berechtigen, bleiben hiervon unberührt. Gleiches gilt für das Recht zur Vertragsanpassung nach § 313 BGB.
§13 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Wir speichern die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung).
(2) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.
§14 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss internationalen Rechts, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
§15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzten, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.